Mitgliedschaft

Die GHV beantwortet Fragen zur HOAI und zur Vergabe von Planungsleistungen und hilft bei Honorarstreitigkeiten, und das streng neutral. Sie ist mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen besetzt, ist gemeinnützig und finanziert sich über Mitgliedsbeiträge. Jeder kann Mitglied werden, auch Institutionen. Mitglieder von Institutionen, die Mitglied der GHV sind, gelten ebenfalls als Vereinsmitglied. Die GHV unterhält eine behördlich anerkannte Verbraucher-schlichtungsstelle.

Jedes Mitglied ist wichtig!

Gründe:

  • Jedes Mitglied sorgt mit seinem Mitgliedsbeitrag dafür, dass es die GHV gibt!
  • Jedes Mitglied kann jederzeit bei der GHV anrufen und bekommt seine Fragen unmittelbar beantwortet!
  • Jedes Mitglied kann die GHV zur Streitbeilegung in Anspruch nehmen!
  • Jedes Mitglied kann (bis zur Höhe des Mitgliedsbeitrags) Seminare und Beratungen günstiger erhalten!
  • Jedes Mitglied zeigt, dass es die außergerichtliche Streitbeilegung unterstützt!
  • Jedes Mitglied unterstützt den Verbraucherschutz!

Verbraucher werden grundsätzlich kostenfrei beraten.