Schlichtung

Schlichtungsstelle für Honorarfragen

Schlichtung ist eine außergerichtliche Streitbeilegung im Wege einer Verhandlung. Die GHV steht Auftraggebern und Auftragnehmern als Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung. Notwendige Voraussetzung für ein wirkungsvolles Handeln ist eine vorherige Vereinbarung der Parteien über die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach der Schlichtungsordnung der GHV.

Schiedsstelle für Honorarfragen

Das Schiedsgutachten ist eine außergerichtliche Streitbeilegung im Wege eines schriftlichen Gutachtens. Bisher haben zahlreiche Schiedsgutachten der GHV dazu beigetragen, dass sich streitende Parteien den Gang zum Gericht ersparen. Damit wurden Zeit und vor allem Kosten gespart. Auch eine fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit konnte in der Regel unbelastet fortgesetzt werden.