Selbstverständnis
Die GHV
- erfüllt ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft.
- berät Auftraggeber und Auftragnehmer neutral und allein orientiert an den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen.
- fördert die Anwendung und Einhaltung vergabe- und preisrechtlicher Vorschriften für Ingenieur- und Architektenleistungen.
- steht jedem, insbesondere Verbrauchern, für Fragen zu preisrechtlichen Vorschriften von Architekten- und Ingenieurleistungen zur Verfügung.